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Umsetzung von ESG Richtlinien und Nachhaltigkeitsreporting

Beratung zur Erfüllung und Berichterstattung von Nachhaltigkeitsthemen

Wir helfen den Überblick zu bekommen und richtig zu reagieren!

Wir helfen den Überblick zu bekommen und richtig zu reagieren!

Die Kunststoffindustrie steht unter zunehmendem Druck, nachhaltige Produktionsverfahren einzuführen. Denn als Zulieferer müssen Firmen heutzutage schon Informationen über die Nachhaltigkeit ihrer Prozesse offenlegen.

Im Zuge der Kreislaufwirtschaft wird seit Januar 2023 auch der Zugang zu Finanzmitteln an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft.

Sustainable Finance gemäß EU-Aktionsplan

Im Juni 2020 wurde die EU-Taxonomie (Verordnung 2020/852), eine Initiative der Europäischen Union, zur Neugestaltung des europäischen Finanzsystems ins Leben gerufen.

Ziel der EU-Taxonomie ist es, ein nachhaltigeres Finanzsystem zu schaffen, das den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft unterstützt.

Das Ziel bis 2050 emissionsfrei zu wirtschaften und zu leben soll unter anderem dadurch erreicht werden, indem Investitionen und Kapital zukünftig in emissionsarme Wirtschaftsaktivitäten gelenkt werden.

Wie sind Kunststoffverarbeiter vom EU-Aktionsplan betroffen und was müssen sie jetzt tun?

Neue regulatorische Vorgaben insbesondere seitens der EU in Form von EU Taxonomie, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG sowie CSDDD) und Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erlegen Unternehmen ab jetzt umfassende Berichtspflichten auf.

Gemeinsam mit einem erfahrenen Partner aus der Unternehmensberatung in diesem Gebiet unterstützen wir Sie bei der Erklärung der einzelnen Vorgaben und helfen Ihnen bei der praktischen Umsetzung.
Zeitschiene und verschiedene Auflagen
Zeitschiene und verschiedene Auflagen
Berichtspflichten und Nachweise
Berichtspflichten und Nachweise
Praktische Umsetzung im Unternehmen
Praktische Umsetzung im Unternehmen

Kein einheitlicher Standard verfügbar

Derzeit ist es schwierig und unübersichtlich, welche Kennzahlen und welche Daten wirklich vorzulegen sind.
Die Hausbank stellt zusätzliche Fragen als Grundlage für die Finanzierungsvergabe.

Letztlich müssen die Angaben fortlaufende Verbesserungen aufzeigen und dürfen nicht unter die Rubrik Green washing fallen, also ein Vortäuschen von nachhaltigem Handeln.

Allgemein gültige Daten erarbeiten – und in der Praxis umsetzen

Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die Grundlagen, die Sie für das Reporting benötigen und zeigen Ihnen worauf es jeweils ankommt und welche Daten für welche Anforderungen verwendbar sind. Sie werden in die Lage versetzt, dieses Reporting dann eigenständig zu erledigen.

Sprechen Sie uns an und wir geben Ihnen einen besseren Einblick in die Anforderungen aus dem European Green Deal und der EU Taxonomie.